Umplanung / Osttangente
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01/085 befasst sich mit der notwendigen Umplanung der Osttangente. Die ursprüngliche städtebauliche Konzeption sah eine Trassenführung westlich des vorhandenen Stellwerkes vor. Diese Lösung ist jedoch nicht mehr umsetzbar, da die DB Netz AG mitgeteilt hat, dass lediglich auf die Gleise 8 bis 12 verzichtet werden kann, das Gleis 7 jedoch weiterhin benötigt wird. Da die Stadt Recklinghausen den Verkauf von Flächen östlich des Gleises 7 in Aussicht gestellt hat, steht eine alternative Trassenführung zur Verfügung.
Im Rahmen der Planung wurden drei Varianten geprüft. Die erste Variante, die eine Entfernung oder Verlegung des Stellwerkes vorsieht, sowie die dritte Variante, eine Insellösung mit Verlegung beider Fahrtrichtungen, wurden aufgrund der hohen Kosten ausgeschlossen. Die zweite Variante sieht eine Verlegung der Osttangente östlich des Stellwerkes vor. Diese Lösung wird als einzige als finanzierbar eingestuft, da sie die Voraussetzung für einen Förderantrag bei der Bezirksregierung in Münster bildet.
Die Umsetzung der gewählten Variante 2 erfordert jedoch eine Umplanung der Gesamtplanung des Berufskollegs im Bereich des Schulgartens und des Gewächshauses. Da die Trassenführung Flächen des Kreises Recklinhausen beansprucht, müssen die inneren Strukturen des Gewächshauses sowie die Gestaltung der Außenanlagen angepasst werden. Die Kostenregelung für diese Maßnahmen wird derzeit mit der Stadt Recklinghausen verhandelt. Der Landrat soll beauftragt werden, die erforderlichen Umplanungsmaßnahmen für die Variante 2 in die Wege zu leiten und umzusetzen.
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