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Beschlussvorlage

Frauenförderplan 2013 - 2015 sowie Abschlussbericht zum Frauenförderplan 2010 - 2012

11/038 18.10.2012 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 11/038 sieht die Einführung des fortgeschriebenen Frauenförderplans 2013–2015 für die Kreisverwaltung Recklinghausen vor. Gleichzeitig wird der Abschlussbericht zum vorangegangenen Frauenförderplan für den Zeitraum 2010–2012 zur Kenntnis genommen. Da der bisherige Plan im Februar 2013 ausläuft, erfolgt die Fortschreibung bereits im Dezember 2012, um die Vergleichbarkeit der Datenbasis zum Stichtag 30. Juni zu gewährleisten.

Die Grundlage für den neuen Plan bildet eine Bestandsaufnahme sowie eine Analyse der Beschäftigtenstruktur mit Stand vom 30. Juni 2012. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ist der Kreis dazu verpflichtet, den Plan alle drei Jahre fortzuschreiben. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie auf dem Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Ziel ist es, in allen Arbeitsbereichen gleiche Chancen für Frauen und Männer zu schaffen und die soziale sowie faktische Gleichstellung zu erreichen.

Der Entwurf des neuen Plans wurde durch den Fachdienst Personalservice in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle erstellt. In den Prozess wurden zudem der Personalrat sowie die Arbeitsgruppe „Frauenförderplan 2013“ einbezogen. Der begleitende Abschlussbericht dokumentiert die Personalentwicklung sowie die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zeitraum 2010–2012. Die Dienststelle ist dazu verpflichtet, sowohl den neuen Plan als auch den Abschlussbericht innerhalb der betroffenen Belegschaft bekannt zu machen.

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