Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans

02/103 27.02.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 02/103 sieht die Aufstellung einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Kreis Recklinghausen vor. Der Kreistag soll hierzu den entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen.

Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, welches die Kreise als Aufgabenträger definiert und eine Überprüfung sowie Fortschreibung des Nahverkehrsplans spätestens alle fünf Jahre vorschreibt. Da der aktuelle Plan seit Juni 1999 besteht, ist eine Anpassung an veränderte rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen erforderlich. Hierzu zählen insbesondere neue gesetzliche Regelungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz von 2002 sowie die Notwendigkeit einer EU-konformen Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Plan soll künftig als zentrales Steuerungsinstrument dienen und klare Definitionen zu Verkehrsleistungen, Qualitätsstandards, der Festlegung von Teilnetzen für Ausschreibungen sowie zum Finanzrahmen enthalten.

Der vorgesehene Zeitplan sieht vor, dass nach dem Aufstellungsbeschluss im März 2004 die Vergabe eines Auftrags zur Erstellung des Plans an einen Gutachter erfolgt. Nach einer Analyse des bestehenden Angebots und der Erstellung eines Entwurfs bis Mai 2005 sollen die Gremien des Kreistages den Entwurf beschließen. Ein anschließendes Mitwirkungsverfahren der lokalen Politik sowie die Abwägung von Anregungen sollen bis Juni 2006 abgeschlossen sein, um im selben Zeitraum den endgültigen Beschluss über den fortgeschriebenen Nahverkehrsplan zu ermöglichen. Die Umsetzung ist für den Zeitraum zwischen Januar und Juni 2007 vorgesehen.

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