Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Voraussetzungen für die Realisierung von newPark

02/111 21.06.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag hat in einer Beschlussvorlage die Voraussetzungen für die weitere Realisierung des Industriepark-Projekts „newPark“ festgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umwandlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH in eine Infrastrukturgesellschaft. Hierzu wird der Vertreter des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung beauftragt, den neuen Gesellschaftsvertrag zu beschließen. Die neue Struktur soll die Bauleitplanung, die Planung und den Bau der Infrastruktur sowie die Verwaltung eines Ausgleichsfonds übernehmen. Voraussetzung für diesen Schritt sind die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sowie die Billigung der geänderten Satzung durch die Bezirksregierung Münster.

Des Weiteren fordert der Kreistag das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung sowie den Landesbetrieb Straßenbau auf, das Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B 474n unverzüglich zu eröffnen. Ziel ist es, durch die Nutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten eine Verfahrensdauer von unter zwei Jahren zu erreichen, um einen Baubeginn im Jahr 2006 zu ermöglichen.

Zudem wird die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen aufgefordert, das Projekt „newPark“ weiterhin im Rahmen der Ziel-2-Strukturförderung finanziell zu unterstützen. Die Gesellschaftsänderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Kosten für die Vertragsanpassungen aus ZIRE-Mitteln gedeckt werden. Die neue Ausrichtung der Gesellschaft umfasst zudem die Vorbereitung von Genehmigungsverfahren für Ansiedlungsvorhaben sowie die Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen.

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