Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen

2013/019 01.02.2013 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird ersucht, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Recklinghausen zu beschließen, sofern die entsprechenden Landesfördermittel bewilligt werden. Mit diesem Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und die erforderlichen Anträge zu stellen. Die Einrichtung basiert auf dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen.

Das geplante Zentrum soll die bisherigen Strukturen der Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) mit der Vernetzung der Integrationsarbeit im gesamten Kreis zusammenführen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen auf der Integration als Querschnittsaufgabe sowie auf der Integration durch Bildung, insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung, interkulturelle Schulentwicklung und dem Übergang von der Schule in den Beruf. Zu den Aufgaben gehören die Beratung von Fachkräften, Schulen und Einrichtungen sowie die Unterstützung bei der interkulturellen Öffnung von Verwaltungen.

Die Finanzierung der personellen Kapazitäten erfolgt durch Landesmittel, wobei die Förderung bis zu 3,5 Stellen sowie zwei Lehrerstellen umfasst. Der Kreis trägt die Kosten für Räumlichkeiten und Sachkosten, während die Kosten für spezifische Projekte und Lehrmittel von den beteiligten Städten getragen werden. Organisatorisch soll das Zentrum dem Landrat unterstellt werden, wobei Anlaufstellen in den Bereichen Castrop-Rauxel und Gladbeck vorgesehen sind. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt auf Basis eines Integrationskonzeptes in Abstimmung mit den Akteuren der Städte.

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