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Beschlussvorlage

Dritte Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen vom .10.2013 zur Änderung der Satzung des Kreises Recklinghausen vom 27.09.2010 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen

2013/100 02.09.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über die dritte Änderungssatzung zur Anpassung der Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Fleischhygiene beraten. Die Vorlage sieht eine rückwirkende Änderung zum 1. April 2013 vor, um einen einjährigen Rhythmus bei der Festsetzung der Gebühren einzuhalten. Grundlage für die Anpassung ist das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2012.

Für die Fleischbeschaugebühr von Schweinen im Schlachthof der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick ist vorgesehen, den Satz für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2013 bei 1,26 Euro zu belassen und ab dem 1. Juli 2013 auf 1,28 Euro zu erhöhen. Die Verwaltung führt an, dass die Einführung der visuellen Fleischuntersuchung zwar den manuellen Untersuchungsaufwand verringert hat, dies jedoch durch die gesunkene Schlachtzahl im Jahr 2012 sowie gestiegene Gebühren für Rückstandsuntersuchungen relativiert wird.

Für Schweine, die im Schlachthof Recklinghausen geschlachtet werden, soll die Gebühr im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2013 von 2,22 Euro auf 2,44 Euro pro Tier steigen und ab dem 1. Juli 2013 auf 2,46 Euro pro Tier angehoben werden. Die Kalkulation basiert auf den tatsächlichen Kosten des Untersuchungspersonals sowie den Verwaltungskosten der Kreisverwaltung. Die Erhebung kostendeckender Gebühren wird als notwendig dargestellt, um die Finanzierung der amtlichen Kontrollen sicherzustellen und die kreisangehörigen Städte nicht über die Kreisumlage zu belasten.

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