Bildung des gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 22.05.2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/221 sieht die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 22. Mai 2005 vor. Der Ausschuss soll die Wahlkreise 70 (Recklinghausen II), 71 (Recklinghausen III), 72 (Recklinghausen IV) und 73 (Recklinghausen V) umfassen. Diese Wahlkreise setzen sich aus verschiedenen Teilen der Städte Herten, Marl, Gladbeck, Dorsten, Haltern am See, Oer-Erkenschwick, Datteln, Castrop-Rauxel und Waltrop zusammen. Für den Wahlkreis 69 (Recklinghausen I) gilt hingegen die Regelung, dass der Rat der Stadt Recklinghausen einen eigenen Ausschuss wählt.
Gemäß der gesetzlichen Grundlage des Landeswahlgesetzes besteht der gemeinsame Ausschuss aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem sowie sechs Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern. Als Kreiswahlleiter und Stellvertreter wurden der Landrat sowie der Kreisdirektor vorgeschlagen bzw. ernannt. Die Wahl der Beisitzer erfolgt durch den Kreistag, wobei bei fehlender Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zur Anwendung kommt. Neben Mitgliedern des Kreistags können auch sachkundige Bürger als Beisitzer bestellt werden.
Die Aufgaben des gemeinsamen Kreiswahlausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters im Mängelbeseitigungsverfahren, die Beschlussfassung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses in den betreffenden Wahlkreisen.
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