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Beschlussvorlage

Prüfung der Gültigkeit der Wahlen des Landrates und des Kreistages

10/223 15.11.2004 Wahlprüfungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen der Prüfung der Wahlen des Landrates und des Kreistages vom September und Oktober 2004 die Gültigkeit der Wahlergebnisse festgestellt. Im Rahmen der Untersuchung wurde festgestellt, dass im Kreiswahlbezirk 33 in Castrop-Rauxel eine Unregelmäßigkeit vorlag, da im Stimmbezirk 2.3 irrtümlich 301 Stimmzettel aus einem anderen Wahlbezirk ausgegeben und verwendet wurden. Diese wurden jedoch vom Wahlvorstand als ungültig gewertet. Eine rechnerische Überprüfung ergab, dass diese Formfehler keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis oder die Sitzverteilung im Kreistag hatten.

Gegen die Wahl des Landrates sowie die Stichwahl des Landrates wurden keine Einsprüche erhoben. Ein vorliegender Einspruch der SPD Gladbeck-Butendorf gegen die Kreistagswahl im Kreiswahlbezirk 19 in Gladbeck wurde als unzulässig zurückgewiesen, da die Organisation die rechtliche Eigenschaft einer einspruchsberechtigten Stelle nicht erfüllte.

Der Kreistag hat daraufhin beschlossen, die Wahl des Kreistages sowie die Wahl und die Stichwahl des Landrates für gültig zu erklären. Die Prüfung ergab zudem, dass keine Fälle mangelnder Wählbarkeit von Vertretern vorlagen.

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