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Beschlussvorlage

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) im Verwaltungshaushalt in der Haushaltsstelle 1.05200.000.651500 - Kosten der Durchführung der Kreiswahl -

10/226 22.11.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 10/226 wird dem Kreistag die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2004 vorgeschlagen. Konkret geht es um die Deckung der Kosten für die Durchführung der Kreistags- und Landratswahl sowie der anschließenden Stichwahl zum Landrat.

Die Gesamtkosten für die Wahlvorgänge am 26. September 2004 und die Stichwahl am 10. Oktober 2004 belaufen sich auf insgesamt 489.860,75 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den allgemeinen Wahlkosten des Kreises in Höhe von 44.234,95 Euro sowie den Wahlkostenerstattungen an die kreisangehörigen Städte zusammen. Die Erstattungen für die Kreistags- und Landratswahl belaufen sich auf 233.989,45 Euro, während die Erstattungen für die Stichwahl zum Landrat 211.636,35 Euro betragen.

Da im Haushalt für die entsprechende Haushaltsstelle lediglich Mittel in Höhe von 240.000,00 Euro zur Verfügung stehen, entsteht ein Differenzbetrag von 249.860,75 Euro. Bei der ursprünglichen Veranschlagung der Haushaltsmittel wurden die Aufwendungen für eine eventuell erforderliche Stichwahl nicht berücksichtigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe soll durch Mehreinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen erfolgen. Aufgrund der Höhe der Ausgabe ist eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.

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