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Beschlussvorlage

Änderung der Hauptsatzung - Erlass einer Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf Kreisebene im Kreis Recklinghausen -

10/262 24.05.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 10/262 wird eine Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen sowie die Einführung einer neuen Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden auf Kreisebene vorgeschlagen. Mit der geplanten Änderung der Hauptsatzung soll die bisherige Regelung in § 6 a aufgehoben werden.

Die neue Satzung regelt die organisatorischen Rahmenbedingungen für Bürgerentscheide im gesamten Kreisgebiet. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Festlegung, dass Abstimmungen ausschließlich per Briefwahl durchgeführt werden. Dieses Verfahren orientiert sich am Kommunalwahlrecht und soll laut Erläuterungen eine umfassende Information der Berechtigten ermöglichen sowie den organisatorischen Aufwand begrenzen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Abstimmung liegt beim Landrat bzw. bei der Landrätin. Zur Leitung der Abstimmung kann ein Abstimmungsvorstand gebildet werden. Die Stimmberechtigung umfasst deutsche Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Kreis Recklinghausen wohnhaft sind.

Der Prozess sieht vor, dass die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte das Abstimmungsverzeichnis erstellen und an die Kreisverwaltung übergeben. Die Stimmberechtigten werden über den Ablauf informiert und erhalten Unterlagen, die unter anderem die Fragestellung, Erläuterungen zum Verfahren sowie die Positionen der im Kreistag vertretenen Fraktionen enthalten. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen der kreisangehörigen Städte werden vom Kreis getragen.

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