Allgemeiner Vertreter des Landrats / Kreisdirektor
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/297 des Kreisausschusses befasst sich mit der personellen Neuregelung der Verwaltungsleitung im Kreis Recklinghausen nach dem Ausscheiden des bisherigen Kreisdirektors zum 1. August 2006. Im Zentrum steht die Entscheidung über eine Änderung der Hauptsatzung, um die Möglichkeit einer widerruflichen Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Landrates aus dem Kreis der leitenden hauptamtlichen Beamten zu schaffen.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen § 7 der Hauptsatzung, der die Wahl eines Kreisdirektors auf eine achtjährige Amtszeit festlegt, ersatzlos zu streichen. Eine solche Änderung würde die Bestellung eines Beamten zum allgemeinen Vertreter des Landrates ermöglichen. Dies würde laut Verwaltung ein Sparpotenzial von etwa 85.499,35 Euro pro Jahr generieren, da die Besoldung eines allgemeinen Vertreters niedriger ausfällt als die eines Kreisdirektors.
Sollte der Kreistag an der bisherigen Regelung festhalten, sieht die Vorlage die öffentliche Ausschreibung der Stelle eines Kreisdirektors vor. In diesem Fall ist zu entscheiden, ob die im Haushaltskonsolidierungsbeschluss vom 19. Dezember 2005 festgelegte einjährige Wiederbesetzungssperre für Stellen der Kreisverwaltung bei der Ausschreibung berücksichtigt werden soll oder nicht. Die Vorlage umfasst somit die Entscheidung über die Satzungsänderung, die Art der Neubesetzung der Leitungsfunktion sowie die Anwendung der personellen Besetzungsbeschränkungen.
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