Wahl eines Mitglieds in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/101 des Landrats betrifft die Neubesetzung eines Sitzes in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds aus der Verbandsversammlung. Da das bisherige Mitglied nicht mehr dem Kreistag angehört, entfällt die Grundlage für die weitere Teilnahme an der Verbandsversammlung gemäß der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung des Verbandes ist vorgesehen, für die verbleibende Dauer der Wahlzeit ein Ersatzmitglied durch die zuständige Mitgliedskörperschaft zu wählen. Der Vorschlag für die Nachfolge erfolgt durch die Fraktion, welche das ausscheidende Mitglied zuvor vorgeschlagen hatte. Das Verfahren zur Wahl des Ersatzmitglieds richtet sich nach den Bestimmungen der Kreisordnung NRW. Der Kreisausschuss soll über die Wahl einer Person als Nachfolge für das vakante ordentliche Mitglied entscheiden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 124 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 10309100104