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Beschlussvorlage

Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen Auflösung des Versorgungsamtes Gelsenkirchen und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) in kommunaler Trägerschaft ab dem 01.01.2008

10/321 06.08.2007 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen soll zum 1. Januar 2008 das Versorgungsamt Gelsenkirchen aufgelöst werden. Damit einher geht die Übertragung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sowie dem Schwerbehindertenrecht (SchwbR) auf die Kreise und kreisfreien Städte. Während die Aufgaben im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts und der Kriegsopferversorgung auf die Landschaftsverbände bzw. Bezirksregierungen übergehen, übernimmt die Verwaltung des Kreises Recklinghausen die Zuständigkeit für das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in eigener Regie durch den Fachdienst für allgemeine Sozialangelegenheiten.

Für den Bereich des Schwerbehindertenrechts wird aufgrund der komplexen Personalstruktur und der geringen Anzahl an zur Verfügung gestellten ärztlichen Stellen eine interkommunale Zusammenarbeit angestrebt. Die Verwaltung plant hierfür eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Städten Gelsenkirchen und Bottrop sowie gegebenenfalls mit der Stadt Herne. Ziel ist es, die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts durch die Stadt Gelsenkirchen an deren bisherigem Standort wahrzunehmen.

Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag den Empfehlungen zur interkommunalen Zusammenarbeit zustimmt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Vorbereitung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu übernehmen und diese nach Verabschiedung des Landesgesetzes dem Kreistag erneut zur Entscheidung vorzulegen.

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