Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts Übertragung von Aufgaben des Immissionsschutzes und der Wasserwirtschaft in kommunale Trägerschaft ab dem 01.01.2008
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/322 befasst sich mit der geplanten Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts durch das Land Nordrhein-Westfalen. Ab dem 1. Januar 2008 sollen Teilaufgaben des Immissionsschutzes sowie der Wasserwirtschaft auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Der Entwurf sieht vor, dass Personal aus dem Landesdienst übertragen wird, wobei das Land eine Reduzierung der Stellenanzahl um insgesamt 20 Stellen im Zeitraum von 2008 bis 2010 vorsieht.
Für den Kreis Recklinghausen ist eine Ausstattung mit insgesamt 9,7 Stellen vorgesehen, die sich auf den Bereich Immissionsschutz und Wasserwirtschaft verteilen. Um die Aufgaben im Immissionsschutz qualitativ sicherzustellen, wird eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten Bottrop und Gelsenkirchen angestrebt. Der Kreis Recklinghausen soll dabei die Federführung übernehmen und zusätzlich die Aufgaben für die beteiligten Städte mit einer weiteren Ausstattung von 4,5 Stellen mit übernehmen. Die Wasserwirtschaft soll nach einem Verteilerschlüssel auf die jeweiligen unteren Wasserbehörden der beteiligten Kommunen aufgeteilt werden.
Der Kreistag wird angehalten, den Empfehlungen zur interkommunalen Zusammenarbeit zuzustimmen. Der Landrat erhält den Auftrag, die Vorbereitung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu übernehmen. Diese soll dem Kreistag nach Verabschiedung des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
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