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Beschlussvorlage

Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2014

2013/020 04.02.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2013/020 bereitet die Verwaltung die Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl im Frühjahr 2014 vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung soll der Ausschuss neben dem Wahlleiter als Vorsitzendem aus einer geraden Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern bestehen. Für jede gewählte Beisitzerin und jeden gewählten Beisitzer ist zudem die Wahl eines persönlichen Stellvertreters vorgesehen.

Die Zusammensetzung des Gremiums kann neben Mitgliedern des Kreistages auch sachkundige Bürger umfassen, sofern keine Unvereinbarkeit mit der Wählbarkeit zum Kreistag vorliegt. Dabei darf die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht überschreiten. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Wahlorganen ist ausgeschlossen. Zudem können Personen, die für das Amt der Landrätin oder des Landrates kandidieren, nicht Teil des Wahlausschusses sein.

Der Aufgabenbereich des Wahlausschusses umfasst die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke, die Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Abschließend ist das Gremium für die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Als Orientierung dient die Besetzung des vorangegangenen Wahlausschusses, der aus zehn Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern bestand.

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