Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen vor. Grund für die Anpassung ist das am 29. September 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes sowie Änderungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Diese gesetzlichen Neuerungen erfordern eine Neuregelung der Paragrafen 3 und 4 der kreisheimischen Satzung.
Im Bereich der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Kreistags wird die Rechtsgrundlage auf die geänderten Bestimmungen der Kreisordnung angepasst. Die Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt werden kann, bleibt bei 60 Sitzungen pro Jahr bestehen.
Hinsichtlich des Verdienstausfallersatzes und der Kinderbetreuungskosten sieht die Neufassung Anpassungen der Sätze vor. Der Regelstundensatz wird von 7,50 Euro auf 8,50 Euro angehoben. Zudem wird ein einheitlicher Höchstbetrag von 25,00 Euro festgelegt. Für den Verdienstausfallersatz wird ein täglicher Höchstbetrag von maximal 200,00 Euro sowie für Haushaltsführungstätigkeiten ein Betrag von höchstens 68,00 Euro pro Tag festgesetzt. Bei den Kosten für entgeltliche Kinderbetreuung wird der erstattungsfähige Stundensatz ebenfalls von 5,00 Euro auf 8,50 Euro erhöht. Die restlichen Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und die zeitlichen Grenzen für Leistungen bleiben unverändert. Die Vorlage wurde bereits im Ältestenrat beraten.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130605111722