Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen der Caritasverbände Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Marl -Sachkostenzuschuss 2012- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 KrO
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/022 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, die bereits am 11. Dezember 2012 getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen der Caritasverbände in den Städten Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Marl. Konkret geht es dabei um die Gewährung eines Sachkostenzuschusses für das Jahr 2012.
Die Vorlage wurde vom Landrat zur Beratung vorgelegt. Der Kreisausschuss sollte die Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 4. März 2013 beraten, woraufhin die Entscheidung im Kreistag in der Sitzung am 11. März 2013 zur förmlichen Genehmigung anstand. Die rechtliche Grundlage für die vorliegende Dringlichkeitsentscheidung bildet der Paragraph 50 Absatz 3 Satz 3 der Kommunalordnung (KrO) Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht die Bestätigung der bereits am 11. Dezember 2012 getroffenen Entscheidung vor.
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