Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Änderung der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen vor. Grund für die Anpassung ist das am 29. September 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes sowie die damit einhergehende Änderung der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Paragrafen zur Freistellung und zur Entschädigung der Kreistagsmitglieder wurden auf Landesebene modifiziert, was eine Neuregelung der Paragrafen 3 und 4 der Kreissatzung erforderlich macht.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Aufwandsentschädigungen sowie den Verdienstausfallersatz und die Erstattung von Kinderbetreuungskosten. Im Bereich der Aufwandsentschädigungen wird die Rechtsgrundlage für die Auszahlung als Monatspauschale an die geänderten Bestimmungen der Kreisordnung angepasst. Die Begrenzung der Anzahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, bleibt bei 60 Sitzungen pro Jahr bestehen.
Hinsichtlich des Verdienstausfallersatzes wird ein einheitlicher Höchstbetrag von 25,00 Euro festgesetzt. Zudem werden die täglichen Höchstbeträge für Verdienstausfall auf 200,00 Euro und für Haushaltsführungstätigkeiten auf 60,00 Euro festgelegt. Die Regelungen zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten bleiben inhaltlich weitgehend bestehen, wobei die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit bei mandatsbedingter Abwesenheit weiterhin an die Unzumutbarkeit der Betreuung durch andere im Haushalt lebende Personen sowie an das Alter der Kinder gebunden sind.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130528102021