Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken auf dem Gebiet der Bioabfallverwertung: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Delegation der Teilaufgabe der Entsorgung von Bioabfällen des Kreises Recklinghausen auf den Kreis Borken
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird ersucht, einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallverwertung zwischen den Kreisen Recklinghausen und Borken zuzustimmen. Ziel der Vorlage ist die Delegation der Teilaufgabe der Bioabfallentsorgung vom Kreis Recklinghausen auf den Kreis Borken. Im Rahmen dieser Kooperation soll die Entsorgung der jährlich etwa 40.000 Tonnen Bioabfällen aus dem Kreis Recklinghausen durch die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (egw) im Kreis Borken sichergestellt werden.
Die geplante Lösung sieht vor, die Bioabfälle über eine Umladeanlage, bevorzugt an der IMK-Anlage in Herten, zu transportieren. Durch eine sogenannte „Voll-Voll-Logistik“, bei der Rückfahrten von Restmülltransporten aus dem Kreis Borken für den Abtransport der Bioabfälle genutzt werden, sollen Leerfahrten vermieden und die CO2-Bilanz verbessert werden. Die Verwaltung plant, die Aufgabenübertragung ab dem 1. Januar 2014 umzusetzen. Die Vereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet und kann verlängert werden.
Die Vorlage führt an, dass durch die Vernetzung der Entsorgungsinfrastruktur die langfristige Entsorgungssicherheit sowie die Gebührenstabilität gewährleistet werden sollen. Zudem sollen Synergien bei der Auslastung der Anlagen genutzt und die regionale Entsorgungssicherheit gestärkt werden. Die Satzungshoheit verbleibt weiterhin beim Kreis Recklinghausen. Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung sowie eine ergänzende Abstimmungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit abzuschließen.
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