Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Vertrag mit der Stadt Gladbeck über die abweichende Nutzung einer Umladeanlage für Bioabfälle im Stadtgebiet Gladbeck

2013/105 07.10.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/105 regelt die künftige Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen mit besonderem Fokus auf die Entsorgung von Bioabfällen in der Stadt Gladbeck. Mit dem Auslaufen des Vertrages mit einem privaten Entsorger zum 31. Dezember 2013 ändert sich die bisherige Praxis der Anlieferung an einer Umladeanlage im Stadtgebiet Gladbeck. Ab dem 1. Januar 2014 stellt der Kreis Recklinghausen den kreisangehörigen Städten die Umschlaganlage in Herten zur Verfügung.

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt jedoch, aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin die bisherige Umladeanlage im eigenen Stadtgebiet zu nutzen und dort die Bioabfälle zur Abholung bereitzustellen. Hierzu plant die Stadt den Abschluss eines Vertrages mit einem privaten Entsorgungsunternehmen. Der Kreis Borken hat sich bereit erklärt, die Bioabfälle der Stadt Gladbeck an dieser Anlage abzuholen, sofern die entsprechenden Vereinbarungen zustande kommen. Diese Regelung sieht zudem eine Anpassung der Abstimmungsvereinbarung mit dem Kreis Borken vor und führt zu einer Entlastung der Anlage in Herten.

Die Kosten, die der Stadt Gladbeck durch die Bereitstellung der Bioabfälle an der eigenen Umladeanlage entstehen, werden von der Stadt selbst getragen; eine Beteiligung des Kreises ist nicht vorgesehen. Die Stadt Gladbeck bleibt weiterhin zur Zahlung der kreiseinheitlichen Gebühr für die Entsorgung der Bioabfälle an den Kreis Recklinghausen verpflichtet. Der Landrat wird beauftragt, den entsprechenden Vertrag mit der Stadt Gladbeck abzuschließen.

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