Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Kreisausschussmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2013/075 des Landrats sieht die Neubesetzung von zwei Sitzen im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen vor. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen ordentlichen Mitglieds aus dem Kreistag und damit verbunden aus dem Kreisausschuss.
Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen obliegt dem Kreistag die Aufgabe, auf Vorschlag der entsprechenden Gruppe, die das ausgeschiedene Mitglied nominiert hatte, eine Nachfolge zu wählen. Da das ausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion in den Ausschuss gewählt worden war, ist diese Fraktion für die Vorstellung eines Nachfolgers zuständig.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass im Falle einer Beförderung eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds in die ordentliche Mitgliedschaft auch ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen ist. Die Durchführung der Nachwahl für die ausgeschiedenen Mitglieder des Kreisausschusses erfolgt nach den Vorgaben des § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Der Kreisausschuss berät die Vorlage in seiner Sitzung am 23. September 2013, bevor die Entscheidung im Kreistag am 30. September 2013 getroffen wird.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 10807100078