Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Ergänzung der Heranziehungssatzung, hier: Innenrevision 2014 ff.

2013/111 09.10.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2013/111 sieht eine Ergänzung der Heranziehungssatzung des Kreises Recklinghausen vor. Konkret soll die Satzung um den Paragrafen 6a erweitert werden, welcher die Prüfung der Aufgabenerfüllung regelt.

Der Kreis Recklinghausen fungiert als kommunaler Träger zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem SGB II. Durch die Heranziehungssatzung vom 27. Oktober 2011 wurden den kreisangehörigen Städten die Durchführung dieser Aufgaben übertragen. Während der Kreis das Recht zur Erlassung von Richtlinien sowie zur Durchführung einer fachaufsichtlichen Nachschau einräumt, umfasst die Satzung bisher nicht explizit die Aufgaben der Innenrevision und des internen Verwaltungskontrollsystems. Diese Funktionen sind jedoch gemäß den gesetzlichen Vorgaben des SGB II sowie der Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung Pflichtaufgaben der Optionskommune.

Für die Schlussrechnungen der Jahre 2012 und 2013 ist eine gemeinsame Prüfung durch die städtischen Prüfungsämter und das Rechnungsprüfungsamt des Kreises vorgesehen. Aufgrund des Umfangs der Aufgaben und der gesetzlichen Anforderungen ist geplant, die Innenrevision ab dem Jahr 2014 allein durch den Kreis durchzuführen. Ein Vorschlag der Verantwortlichen aus den Städten und dem Kreis führte zur Bildung einer Arbeitsgruppe, welche die Umsetzung der notwendigen Schritte definiert. Im Zuge dieser Neuausrichtung soll die Heranziehungssatzung hinsichtlich der Innenrevision, der zentralen Kontrollstelle und des internen Kontrollsystems angepasst werden. Im Stellenplan für das Jahr 2013 sind für diesen Bereich bereits zwei Stellen vorgesehen.

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