Umsetzung der Konsolidierungsvorgabe Nr. 46 aus dem Masterplan 'Verminderung der Aufwendungen für die psychosoziale Betreuung von Substituierten'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage der Kreisverwaltung befasst sich mit der Umsetzung der Konsolidierungsvorgabe Nr. 46 aus dem Masterplan zur Verringerung der Aufwendungen für die psychosoziale Betreuung von Substituierten. Die psychosoziale Betreuung wird im Kreis Recklinghausen durch vier Drogenberatungsstellen durchgeführt, namentlich der Caritasverband Dorsten, die Drogenberatung Westvest, die Drogenhilfe Recklinghausen und Ost-Vest sowie die Drogenhilfe Stadt Gladbeck.
Bisher wurden die Kosten für diese Leistungen durch den Fachdienst 53 des Vestischen Gesundheitsdienstes sowie den Fachdienst 56 für Hilfen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit finanziert. Während das Land Nordrhein-Westfalen 175 Beratungsplätze mit einer jährlichen Förderung von 140.800 Euro unterstützt, wurden die verbleibenden jährlichen Kosten für Personal- und Sachkosten in Höhe von etwa 440.000 Euro über Einzelfallbewilligungen des Fachdienstes 56 abgewickelt. Dieses Verfahren verursachte einen hohen Verwaltungsaufwand in der Kreisverwaltung und den Beratungsstellen.
Durch die Umstellung auf eine pauschale Abrechnungsweise mittels Abschlagszahlungen soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Dies führt zu einer Einsparung von 0,7 Stellen im Bereich der Bewilligung und Abrechnung beim Fachdienst 56, wobei die Stelleneinsparung bereits im Fluktuationskonzept berücksichtigt ist. Die Details der neuen Abrechnungsweise wurden in einer Sitzung mit den vier Drogenberatungsstellen abgestimmt; die entsprechenden Vereinbarungen zwischen dem Fachdienst 53 und den Beratungsstellen sollen Anfang 2013 unterzeichnet werden.
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