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Berichtsvorlage

Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds

2013/080 10.07.2013 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Berichtsvorlage Nummer 2013/080 informiert der Landrat den Kreistag über den personellen Wechsel im Gremium. Ein bisheriges Kreistagsmitglied ist aus dem Gremium ausgeschieden, nachdem die Person zum ersten Beigeordneten der Stadt Dorsten gewählt wurde.

Der Kreiswahlleiter hat die Nachfolge festgestellt. Die nachrückende Person hat die Annahme der Wahl gegenüber dem Kreiswahlleiter erklärt. Gemäß den Bestimmungen des § 46 Abs. 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt durch den Landrat die Einführung des neuen Kreistagsmitglieds. Dabei wird die Person in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben verpflichtet.

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