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Beschlussvorlage

Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei den Amtsgerichten für die Wahlperiode 2014-2018

2013/027 13.02.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2013/027 wird die Wahl von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl von Schöffinnen, Schöffen sowie Jugendschöffinnen für die Wahlperiode 2014 bis 2018 vorbereitet. Da die aktuelle Wahlperiode zum 31. Dezember 2013 endet, ist eine Neubesetzung der Ausschüsse in den Amtsgerichtsbezirken des Kreises Recklinghausen erforderlich.

Die Ausschüsse setzen sich jeweils aus einer zuständigen Person des richterlichen Dienstes, dem Landrat beziehungsweise einer Vertretung und sieben Beisitzern in Form von Vertrauenspersonen zusammen. Der Landrat schlägt vor, insgesamt 35 Personen als Vertrauenspersonen zu wählen. Diese Verteilung umfasst jeweils sieben Personen für die Amtsgerichtsbezirke Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Marl sowie für den Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen. Innerhalb der größeren Bezirke erfolgt die Zuweisung der Personenanteile basierend auf der Bevölkerungszahl der beteiligten Städte. So entfallen im Bezirk Marl fünf Personen auf die Stadt Marl und zwei auf die Stadt Haltern am See, während im Bezirk Recklinghausen die sieben Plätze auf die Städte Datteln, Herten, Oer-Erkenschigen, Recklinghausen und Waltrop aufgeteilt werden.

Wählbar sind Einwohner der jeweiligen Bezirke, die die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen. Der Kreistag muss die Vertrauenspersonen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder wählen. Die Meldung der Wahlergebnisse an die zuständigen Amtsgerichte muss bis zum 30. Juni 2013 erfolgen.

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