Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2012 vorgelegt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach die Offenlegung der Nebeneinkünfte bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen muss.
Die Vorlage erläutert zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ist Beträge, welche die Höchstgrenze von 6.000,00 Euro überschreiten, an den Dienstherrn abzuführen. Für das Rechnungsjahr 2012 wurden ein Betrag von 4.950,00 Euro abgeführt. Die Gremientätigkeiten wurden unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie eines Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales behandelt.
Mit der Übermittlung der Aufstellung an die Mitglieder des Kreistags im März 2013 gilt die Informationspflicht des Landrates als erfüllt. Die Behandlung der Vorlage erfolgt in der öffentlichen Sitzung des Kreistags auf Wunsch des Landrates, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 11302100029
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130502135349
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130502135610