Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/096 wird die Aufhebung der Jagdsteuersatzung des Kreises Recklinghausen beantragt. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer, welches vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 30. Juni 2009 verabschiedet wurde.
Gemäß dieser gesetzlichen Neuregelung ist die Erhebung der Jagdsteuer ab dem 1. Januar 2013 unzulässig. In der vorliegenden Vorlage wird daher vorgeschlagen, die bestehende Satzung des Kreises Recklinghausen rückwirkend zum genannten Zeitpunkt aufzuheben. Der entsprechende Entwurf zur Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung liegt der Vorlage als Anlage bei. Die Federführung für das Verfahren liegt beim Kreisausschuss.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 11408100099
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130814144656