Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Satzung des Kreises Recklinghausen zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen für den Kreistag - Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und FDP vom 28.01.2013

2013/031 15.02.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Kreistagsfraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben einen Antrag gestellt, die Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Kreistag des Kreises Recklinghausen zu reduzieren. Der Vorschlag sieht vor, die Mitgliederzahl von derzeit 72 auf 66 Vertreter zu verringern. Davon sollen 33 Personen in Wahlbezirken gewählt werden.

Die aktuelle Anzahl von 72 Vertretern basiert auf der Bevölkerungszahl von 624.249 Einwohnern (Stand 30.06.2012). Gemäß dem Kommunalwahlgesetz besteht die rechtliche Möglichkeit, die Zahl der Vertreter durch eine Satzung um zwei, vier oder sechs Personen zu reduzieren. Die Umsetzung der Verringerung muss spätestens bis zum 20. März 2013 erfolgen.

Durch die Reduzierung der Mitgliederzahl wird für die kommende Wahlperiode eine Einsparung von mindestens 142.000 Euro erwartet. Die neue Einteilung des Wahlgebietes in 33 Kreiswahlbezirke obliegt dem Kreiswahlausschuss und muss bis spätestens 20. November 2013 abgeschlossen sein. Dem Beschlussvorschlag liegt ein entsprechender Entwurf einer Satzung bei.

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