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Berichtsvorlage

Öffentlich geförderte Beschäftigung

2013/125 16.10.2013

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2013/125 befasst sich mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung (ögB) im Kreis Recklinghausen. Ziel des Programms ist die soziale Inklusion von Langzeitarbeitslosen durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, die gesellschaftlich notwendige Aufgaben übernehmen und als Brücke zum ersten Arbeitsmarkt dienen sollen. Die Finanzierung basiert auf einem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer, bei dem eingesparte Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen der Grundsicherung zur Finanzierung der Arbeitsplätze genutzt werden.

Im Rahmen eines Modellprojekts, das im Januar 2013 begann, wurden zunächst 28 Vollzeitstellen angestrebt. Nachdem die Besetzung der Stellen durch die Bezirksstellen zunächst nicht im geplanten Umfang möglich war, wurde das Projekt in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen umgesteuert. Letztlich konnten 33 Personen, teilweise in Teilzeit, in die Stellen einmünden.

Nach der Veröffentlichung der Richtlinienförderung durch die Landesregierung ist die ESF-Förderung nun bis zum Ende der Förderphase am 30. September 2015 auf einer dauerhaften Basis verfügbar. Die neuen Richtlinien ermöglichen eine direkte Kofinanzierung der Löhne über die freie Förderung und knüpfen nicht mehr zwingend an den Langzeitbezug an. Ein Träger hat bereits Interesse bekundet, kreisweit Stellen in Kooperation mit Kommunen und Wohlfahrtsverbänden bereitzustellen. Zudem wird die VESTISCHE ARBEIT mit bis zu 30 Teilnehmern an der Fortführung des Projekts teilnehmen, wobei die Zusage der Kofinanzierung unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung steht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 220 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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