Beauftragung der Rechnungsprüfung mit der Kontrolltätigkeit SGB II
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/127 wird vorgeschlagen, die Rechnungsprüfung des Kreises Recklinghausen als Kontrollstelle für die jährlichen Erklärungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu bestimmen. Im Rahmen der Trägerschaft der Leistungen nach SGB II übermittelt der Kreis Recklinghausen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jährlich Schlussrechnungen über die Leistungen zum Lebensunterhalt, die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die Verwaltungskosten des Vorjahres.
Gemäß einer bestehenden Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Kreis ist zusätzlich eine Erklärung abzugeben, welche die Ordnungsmäßigkeit der übermittelten Schlussrechnungen und der durch Anweisungen veranlassten Kostentragungen bestätigt. Zudem muss die Existenz eines funktionierenden Verwaltungs- und Kontrollsystems zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit bestätigt werden. Diese Testierung muss durch eine Kontrollstelle des Kreises erfolgen.
Der Vorschlag sieht vor, die Rechnungsprüfung für diese Aufgabe zu benennen. Dabei wird festgehalten, dass die Durchführung der gesetzlichen Pflichtaufgaben der Rechnungsprüfung durch diese Tätigkeit nicht beeinträchtigt werden darf. Der Inhalt und der Umfang der Kontrollstellentätigkeit werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch die Leitung der Rechnungsprüfung festgelegt. Für die Aufgabenwahrnehmung werden der Rechnungsprüfung die Feststellungen der Innenrevision sowie die Berichte des Jobcenters über das interne Verwaltungskontrollsystem zur Verfügung gestellt.
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