Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2013/129 wird die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity behandelt. Hintergrund der Vorlage ist der Wechsel in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung, da das bisherige stellvertretende Mitglied nun als ordentliches Mitglied in der Versammlung fungiert.
Gemäß der Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity sind für die Verbandsversammlung ausschließlich Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften wählbar. Die Satzung sieht zudem vor, dass für die verbleibende Dauer der Wahlzeit ein Ersatzmitglied durch die zuständige Mitgliedskörperschaft bestimmt wird. Die Wahl des Ersatzmitglieds erfolgt auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion, welche bereits das ursprüngliche Mitglied vorgeschlagen hatte. Das entsprechende Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der Kreisordnung NRW. Der Kreisausschuss ist für die Beratung der Vorlage zuständig, wobei die Entscheidung im weiteren Verlauf auch dem Kreistag vorgelegt wird.
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