Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2014 des Kreises Recklinghausen

2013/036 19.02.2013 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen liegt dem Kreistag eine Beschlussvorlage zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Kreishaushalts 2014 vor. Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung inklusive der Anlagen bereits am 19. Juli 2013 den Städten zur Stellungnahme zugeleitet. Zur Erläuterung der Eckdaten des Haushaltsplans 2014 fanden im Vorfeld zwei Konferenzen der Hauptverwaltungsleiter sowie Konferenzen der Kämmerer statt.

Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte werden bis zum 23. September 2013 erwartet und dem Kreistag entweder auf postalischem Weg nachgereicht oder als Tischvorlage ausgelegt. Da bis zum Stichtag am 2. September 2013 keine Anfragen für eine Anhörung durch die Städte eingegangen sind, sieht der Beschlussvorschlag vor, die vorliegenden Stellungnahmen der Städte zum Kreishaushalt 2014 zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.

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