Aufteilung der 36 Wahlbezirke für die Wahl des Kreistages auf die Städte des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitung auf die Kommunalwahl 2014 liegt dem Wahlausschuss eine Beschlussvorlage zur Aufteilung der 36 Wahlbezirke für die Wahl des Kreistages auf die kreisangehörigen Städte vor. Da der Kreistag bislang von der Möglichkeit zur Reduzierung der Anzahl der Vertreter abgesehen hat, bleibt es bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von 36 Wahlbezirken für Kreise mit über 500.000 Einwohnern.
Die Aufgabe, das Kreisgebiet in diese Wahlbezirke aufzuteilen, obliegt dem Wahlausschuss. Dabei sind gesetzliche Vorgaben zu beachten, wonach räumliche Zusammenhänge gewahrt und bestehende Bezirkseinteilungen nach Möglichkeit beibehalten werden sollen. Zudem darf die Abweichung der Einwohnerzahl der Wahlbezirke von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im Wahlgebiet 25 Prozent nach oben oder unten nicht überschreiten. Bei gleichzeitigen Gemeinde- und Kreiswahlen dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde nicht durch die Grenzen der Kreiswahlbezirke durchschnitten werden.
Die Zuteilung der 36 Wahlbezirke auf die zehn Städte des Kreises basiert auf den Einwohnerzahlen zum Stichtag 30. Juni 2012. Die Verwaltung legt dar, dass die vorgeschlagene Verteilung der Wahlbezirke auf die Städte unter Anwendung der verfügbaren Zuteilungsverfahren zu demselben Ergebnis führt und die gesetzlichen Toleranzgrenzen in allen Fällen eingehalten werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130620101454