Verkehrsverbund Rhein-Ruhr - Finanzierungsübertragung ab dem Jahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll die Finanzierungsaufgaben für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen sowie die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale auf den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) übertragen. Die vorliegende Beschlussvorlage 18/073 regelt die Fortführung dieser Aufgaben über das Jahr 2010 hinaus.
Im ersten Teil der Vorlage wird die Übertragung der Finanzierung und Sicherstellung von Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen der Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste sowie für Infrastrukturbetreiber beantragt. Dies umfasst die Einhaltung europarechtlicher Vorgaben, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, sowie die Anpassung der entsprechenden VRR-Finanzierungsrichtlinien. Zudem sollen der VRR die Befugnis zur Erlassung allgemeiner Vorschriften und zur Bekanntmachung von Gesamtberichten übertragen werden.
Der zweite Teil der Vorlage befasst sich mit der Abwicklung der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Absatz 2 des ÖPNV-Gesetzes NRW sowie der Anpassung der dazugehörigen Förderrichtlinien.
Die Übertragung der Aufgaben ist, orientiert an den Übergangsvorschriften der EU-Verordnung, zunächst bis zum 31. Dezember 2019 befristet, wobei eine Fortführung unter Beachtung der Kündigungsmöglichkeiten der Satzung vorgesehen ist. Die Kreisverwaltung spricht sich für diesen Beschluss aus, da die Bündelung der Aufgaben beim VRR aus Kostengründen und zur Nutzung von Fachpersonal sinnvoll sei. Die Verbandsversammlung des VRR hat die entsprechenden Beschlüsse bereits empfohlen.
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