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Berichtsvorlage

Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

18/104 08.08.2012

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 18/104 befasst sich mit dem Entwurf des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel des Landes NRW. Nach dem Auslaufen des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) zum Jahresende 2011 und Verzögerungen beim Landesentwicklungsplan 2025 hat das Kabinett der Landesregierung am 17. April 2012 diesen Entwurf beschlossen. Der Plan dient der Steuerung des großflächigen Einzelhandels, um eine zentrenverträgliche Entwicklung zu gewährleisten.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die vom 4. Juni bis zum 4. Oktober 2012 stattfindet, ist der Kreis Recklinghausen als Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegenüber dem Entwurf, der Planbegründung und dem Umweltbericht aufgerufen. Die Verwaltung beabsichtigt, eine positive Stellungnahme abzugeben, da die Regelungen die Sicherung zentrenverträglicher Entwicklungen unterstützen.

Der Entwurf sieht vor, dass Neuansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Kernsortiment auf zentrale Versorgungsbereiche beschränkt werden sollen. Eine wesentliche Beeinträchtigung anderer zentraler Versorgungsbereiche ist untersagt. Für Betriebe mit nichtzentrenrelevantem Sortiment im allgemeinen Siedlungsbereich gilt eine Begrenzung des Randsortiments auf maximal zehn Prozent der Verkaufsfläche sowie eine absolute Obergrenze von 2500 Quadratmetern. Zudem wird der Entwurf der Bildung von Einzelhandelsagglomerationen, die zentrenschädliche Auswirkungen haben könnten, entgegenwirken. Für die kommunale Bauleitplanung ergibt sich aus dem Entwurf eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, wobei die Vorgaben bereits vor der endgültigen Rechtskraft bei raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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