Beteiligung an der Realisierung des Industrieareals newPark in regionaler Kooperation
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 18/062 wird die Beteiligung des Kreises Recklinghausen an der Realisierung des Industrieareals newPark in regionaler Kooperation geregelt. Der Kreistag soll der Neufassung des Gesellschaftsvertrages für die newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH sowie dem interkommunalen Vertrag zustimmen.
Der Kreis beteiligt sich an der Gesellschaft mit einer Stammeinlage von 17.000 Euro, was einem Anteil von 17 % des Stammkapitals entspricht, sowie einer Kapitalrücklage von 56.100 Euro. Die maximale Nachschussverpflichtung ist auf 21.930 Euro begrenzt. Sollten sich bis zum 30. Juni 2009 keine weiteren Partner für die Beteiligung finden, sieht die Vorlage vor, dass der Kreis seine Anteile auf maximal 13 % des Stammkapitals und eine Kapitalrücklage von maximal 42.900 Euro erhöht, wobei die Nachschussverpflichtung auf 16.770 Euro begrenzt bleibt. Eventuell zusätzlich übernommene Anteile können bis zum 30. Juni 2010 gegen Erstattung der Einlagen an die ursprünglich vorgesehenen Partner übertragen werden.
Die neue Gesellschaftsstruktur ermöglicht die Beteiligung privater Unternehmen, indem das Stammkapital auf 100.000 Euro reduziert und zusätzliche Kapitalrücklagen oder Gesellschafterdarlehen eingesetzt werden. Zu den weiteren beteiligten Partnern gehören unter anderem die Städte Dortmund, Lünen und Olfen sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH und die LEG Stadtentwicklung Kommunal GmbH. Die Finanzierung der Aufwendungen erfolgt aus den für das Projekt reservierten ZIRE-Mitteln. Für die Erschließungsphase ab 2010/11 werden weitere Eigenanteile der Gesellschafter erwartet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090226113925
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20090226114016