Einteilung des Kreises Recklinghausen in 36 Wahlbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahl 2014 hat eine Beschlussvorlage zur Einteilung des Kreises Recklinghausen in 36 Kreiswahlbezirke vorgelegt. Die Einteilung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes, wonach die Grenzen der Gemeinde-Wahlbezirke bei gleichzeitigen Wahlen nicht durch die Grenzen der Kreiswahlbezirke durchschnitten werden dürfen. Zudem ist eine Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke um höchstens 25 Prozent zulässig. Auf Basis der amtlichen Einwohnerzahlen zum Stichtag 30. Juni 2012 wurde eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 17.340 ermittelt, was eine Toleranzgrenze zwischen 13.005 und 2komma21.675 Einwohnern festlegt.
Die Verteilung der 36 Wahlbezirke auf die kreisangehörigen Städte sieht laut Vorlage folgende Aufteilung vor: Recklinghausen mit sieben, Marl mit fünf, Castrop-Rauxel mit vier, Dorsten mit vier, Gladbeck mit vier, Herten mit vier, Datteln mit zwei, Haltern am See mit zwei, Oer-Erkenschwick mit zwei und Waltrop mit zwei Wahlbezirken. Bei der Abgrenzung der Bezirke sollen zudem räumliche Zusammenhänge sowie bestehende Bezirke nach der Gemeindeordnung berücksichtigt werden. Die kreisangehörigen Städte haben hierzu Vorschläge unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte unterbreitet. Der Wahlausschuss behält sich vor, eigene Vorstellungen zur Einteilung der Stadtgebiete unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu entwickeln.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 12210100141