1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Kreis Recklinghausen als Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur ersten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zum Thema Energieversorgung beteiligt. Ziel der Änderung ist eine nachhaltige, sichere und klimaverträgliche Energieversorgung durch den Ausbau erneuerbarer Energien, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Erneuerung des Kraftwerksparks.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Kreistag die beigefügte Stellungnahme des Kreises beschließt. Die Änderung des Landesentwicklungsplans enthält erstmals planerische Vorgaben zur Steuerung von Windkraft-, Solarenergie- und Biogasanlagen, um Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu reduzieren. Dabei werden Bereiche für mögliche Standorte, Einschränkungen und Ausschlüsse definiert. Die bisherige, auf Vorratsflächenplanung basierende Zuweisung von 17 Kraftwerksstandorten wird aufgehoben. Stattdessen werden 36 Kraftwerksstandorte mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 300 Megawatt als textliches Ziel aufgenommen, deren räumliche Konkretisierung künftig auf der Ebene der Regionalplanung erfolgt.
Für den Kreis Recklinghausen ergeben sich aus der Stellungnahme zwei wesentliche Anregungen. Ersterens wird die Überprüfung der 36 vorgesehenen Kraftwerksstandorte als Eignungsbereiche für die Kraft-Wärme-Kopplung gefordert. Zweitens wird die Aufnahme von Definitionen für den Begriff der Raumbedeutsamkeit von Windenergie- und Solarenergieanlagen angestrebt. Eine Umweltprüfung ergab für die abstrakten Festlegungen keine erheblichen raumbezogenen Umweltauswirkungen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100521140028
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100531103410
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20100531103547
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20100623112216
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