Nahverkehrsplan des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) - Stellungnahme des Kreises zum Entwurf
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/067 befasst sich mit der Stellungnahme des Kreises Recklinghausen zum Entwurf des Nahverkehrsplans des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Der Landrat legt dem Kreistag vor, die beigefügte Stellungnahme zu verabschieden.
Die Verwaltung hatte zuvor eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme beantragt, die vom VRR jedoch abgelehnt wurde. In einer vorläufigen Stellungnahme der Kreisverwaltung wurden bereits grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Finanzierung neuer Maßnahmen geäußert. Es wird gefordert, dass Leistungsausweitungen nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Solidargemeinschaft der VRR-Kommunen führen dürfen, sondern durch neue nichtkommunale Mittel oder Einsparungen gedeckt sein müssen.
Die Stellungnahme befasst sich mit verschiedenen Schwerpunkten des Planentwurfs. Bei der Nachfrageprognose wird mit einer Stagnation der Gesamtnachfrage gerechnet, während bei den über 65-Jährigen und im Freizeitverkehr Zuwächse erwartet werden. Hinsichtlich der Schienenverkehrsentwicklung werden Maßnahmen wie die Unterstützung des Endpunkttauschs der Linien RE 2 und RE 11 sowie der Erhalt der Strecke Essen/Oberhausen – Bottrop – Dorsten – Borken/Coesfeld thematisiert.
Kritisch bewertet die Stellungnahme geplante Taktverdichtungen, wie etwa den 30-Minuten-Takt der RB 43, sowie die mögliche Beschleunigung der RE 2 durch Auflassung von Haltepunkten, sofern dies zulasten der Kreisstädte geht. Auch die Reaktivierung der Hertener Bahn wird aufgrund fehlender Finanzmittel und möglicher Auswirkungen auf den Güterverkehr als fraglich eingestuft. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Folgekosten des Rhein-Ruhr-Express (RRX) sowie die Finanzierungsproblematik des VRV genauer zu betrachten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122805100064
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090604163645
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20090605113142