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Beschlussvorlage

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr - Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW

18/054 27.06.2008 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 18/054 regelt die Abwicklung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Der Kreistag soll sich mit einer Vorgehensweise einverstanden erklären, nach der der VRR einen Aufgabenträgeranteil von 10 % an den Kreis Recklinghausen überweist. Der Kreis ist verpflichtet, einen Verwendungsnachweis gemäß den Anforderungen des ÖPNVG NRW zu erbringen. Die verbleibenden 10 % des Anteils stellt der VRR beihilferechtskonform der Vestischen Straßenbahnen GmbH zur Verfügung. Als Datengrundlage für die Verteilung dient ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 23. Oktober 2007.

Ein weiterer Teil der Pauschale wird durch den VRR als Vorhaltekostenförderung für Fahrzeuge an öffentliche und private Verkehrsunternehmen verteilt. Die Zuteilung erfolgt auf Basis von Rechnungswagenkilometern und Rechnungswagenstunden. Zudem werden 70 % der ÖPNV-Pauschale gemäß den Richtlinien des VRR-Verwaltungsrates für die investive Fahrzeugbeschaffungsförderung bereitgestellt. Diese Zuwendungen stehen allen Verkehrsunternehmen offen, die im Verbundgebiet Linienverkehr oder leitgebundene Fahrzeuge betreiben.

Aufgrund fehlender einheitlicher Beschlüsse der Zweckverbandsmitglieder zur Aufteilung der Mittel wurde eine Regelung entwickelt, die den unterschiedlichen kommunalen Entscheidungen Rechnung trägt. Der Anteil für den Kreis Recklinghausen beläuft sich nach aktuellen Berechnungen auf etwa 795.000 Euro. Die Vorlage wurde mit der Verwaltung des VRR abgestimmt.

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