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Beschlussvorlage

Weiterentwicklung des Behindertenfahrdienstes für Rollstuhlfahrer zu einer individuellen Mobilitätshilfe

2013/046 23.04.2013 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/046 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Behindertenfahrdienstes für Rollstuhlfahrer im Kreis Recklinghausen hin zu einer individuellen Mobilitätshilfe. Ziel der Neugestaltung ist es, die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Inklusionsgedankens umzusetzen und eine personenzentrierte Hilfe zu gewährleisten.

Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Richtlinie zur Durchführung des Beförderungsdienstes vom 17.12.2007 aufzuheben. Für die künftige Gestaltung werden zwei Alternativen zur Entscheidung vorgelegt. Alternative A sieht vor, die Mobilitätshilfe ab dem 01.07.2013 in Form des Persönlichen Budgets zu gewähren. Alternative B sieht eine Umsetzung durch ein Gutscheinsystem mit Wertmarken vor, wobei auf Antrag der Leistungsberechtigten auch hier die Form des Persönlichen Budgets möglich sein soll.

Hintergrund der Vorlage ist eine Überprüfung der bisherigen Praxis. Im Rahmen einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie einer internen Untersuchung der Antragsunterlagen wurde festgestellt, dass Gutscheine teilweise für Fahrten genutzt wurden, deren Kosten bereits durch Krankenkassen abgedeckt sind. Zudem besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Pauschalen für Fahrdienstbetreiber und des Bedarfs an Begleitpersonen. Die Verwaltung verweist auf Entwicklungen in anderen Kommunen, die bereits erfolgreich auf Systeme der Mobilitätshilfe umgestellt haben, um eine flexiblere und individuellere Nutzung der Leistungen zu ermöglichen.

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