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Berichtsvorlage

Erbschaftsfonds Jahresbericht 2012 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2009

2013/048 24.04.2013

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2013/048 legt den Jahresbericht 2012 für den Erbschaftsfonds des Kreises Recklinghausen vor. Der Fonds basiert auf einer Erbschaft aus dem Jahr 1991 in Höhe von 314.444,50 Euro, deren jährliche Zinserträge für soziale Zwecke verwendet werden.

Im Berichtsjahr 2012 standen Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 Euro zur Verfügung, wovon 14.999,97 Euro ausgegeben wurden. Insgesamt erhielten 48 Personen Hilfeleistungen aus dem Fonds, was einen Rückgang gegenüber den 61 Personen im Vorjahr darstellt. Die Anzahl der eingereichten Vorschläge stieg im Vergleich zum Vorjahr von 13 auf 20 an.

Die Mittel wurden für verschiedene Zwecke eingesetzt, darunter Betreuungs- und sozialtherapeutische Maßnahmen für 44 Personen, orthopädische Hilfsmittel für zwei Personen, behindertengerechtes Wohnen für eine Person sowie tierärztliche Behandlungen für eine Person. Die Zahlungen bewegten sich zwischen einem Mindestbetrag von 35,00 Euro für eine betreute Erholungsmaßnahme und einem Höchstbetrag von 2.578,00 Euro für einen Zuschuss zu behindertengerechtem Wohnen. Die durchschnittliche Zahlung pro Person belief sich auf 312,50 Euro.

Unter den Empfängern befanden sich 26 Männer, 20 Frauen und zwei Kinder. Der Rückgang der Anzahl geförderter Personen wird auf die Absage von zwei geplanten Erholungsmaßnahmen aufgrund zu geringer Anmeldezahlen zurückgeführt. Die Verwaltung führt als Grund für die geringeren Anmeldezahlen die fortschreitende Verarmung der betreuten Personengruppen an.

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