Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Übertragung der Verwertung von Compact-Disc´s (CDs) und ähnlichen Datenträgern auf die kreisangehörigen Städte
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2013/012 wird dem Kreistag vorgeschlagen, die Zuständigkeit für die Verwertung von Compact Discs (CDs) und ähnlichen Datenträgern ab dem 1. April 2013 widerruflich auf die kreisangehörigen Städte zu übertragen. Die Vorlage basiert auf der rechtlichen Grundlage des Landesabfallgesetzes, welches eine einvernehmliche Übertragung von Entsorgungsaufgaben ermöglicht.
Die Verwaltung führt aus, dass CDs aufgrund ihrer Zusammensetzung aus Polycarbonat und Metallschichten eine hochwertige stoffliche Verwertung ermöglichen. Während ein Großteil der bisher verwerteten Mengen aus Produktionsabfällen und Rückläufen stammt, streben die kreisangehörigen Städte nun an, den Bürgern eigene Sammelstellen für die getrennte Sammlung anzubieten. Ziel ist es, die Organisation der Sammlung, die Bereitstellung von Containern sowie den Transport zur Verwertungsanlage lokal durch die Städte sicherzustellen.
Für das gesamte Kreisgebiet wird eine jährliche Menge von etwa vier Tonnen an Datenträgern geschätzt. Die Erlöse aus der Verwertung sollen direkt den jeweiligen Städten zufließen und in deren Gebührenstruktur einfließen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten sowie in den Kreisausschuss vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 13001100011