Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen der Caritasverbände Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Marl Gewährung eines Sachkostenzuschusses

2013/013 30.01.2013 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2013/013 wird die dauerhafte Finanzierung von Sachkostenzuschüssen für die Erziehungsberatungsstellen der Caritasverbände in Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck und Marl geregelt. Der Kreis Recklinghausen übernimmt seit 1992 die Sicherung der Erziehungsberatung, indem er die Kosten für das hauptamtliche Personal der freien Wohlfahrtsverbände bezuschusst. Da die Landesförderung nur bei freier Trägerschaft gewährt wird, erfolgt die Kreisunterstützung als Restfinanzierung nach Abzug der Landesmittel.

Die Verwaltung schlägt vor, den bisher als Festbetrag gezahlten Sachkostenzuschuss ab dem Jahr 2013 durch ein dynamisches Berechnungsmodell zu ersetzen. Anstatt auf Schätzungen zu basieren, soll die Höhe des Zuschusses jährlich auf Grundlage der tatsächlichen Bruttoper-sonalkosten und der tatsächlichen Landesmittel des Vorjahres ermittelt werden. Die Berechnung umfasst die Personalkosten sowie Sach- und Gemeinkosten, abzüglich der Landesmittel, eines Eigenanteils der Träger sowie des bereits gezahlten Personalkostenzuschusses des Kreises.

Ziel dieses Modells ist eine präzisere Ermittlung des Förderbedarfs. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Zuschuss aufgrund tariflicher Entwicklungen steigen wird, jedoch den bisherigen Festbetrag von 76.800 Euro bis voraussichtlich 2016 nicht überschreiten wird. Die Auszahlung des Sachkostenzuschusses soll jährlich zusammen mit der ersten Rate des Personalkostenzuschusses erfolgen. Die beteiligten Caritasverbände haben dem Vorschlag zugestimmt.

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