Novellierung des ÖPNVG NRW - Neuverteilung der ÖPNV-Pauschale
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2013/084 befasst sich mit der Neuregelung der Verteilung der ÖPNV-Pauschale im Landkreis Recklinghausen infolge der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW). Die Verwaltung bekräftigt dabei die bestehende Regelung, wonach die Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 (2) ÖPNVG NRW auch ab dem Jahr 2014 auf den Zweckverband VRR übertragen bleibt.
Im Rahmen der neuen gesetzlichen Vorgaben, die eine aufgabenträgerscharfe Verrechnung der Mittel vorsehen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Kreistag für eigene Zwecke einen Anteil von 7,5 % der ÖPNV-Pauschale beansprucht. Die Verwendung dieser Mittel muss den Vorgaben des ÖPNVG NRW sowie den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entsprechen.
Die verbleibenden 92,5 % der Pauschale sollen durch den Zweckverband VRR für Zwecke des ÖPNV, mit Ausnahme des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV), an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weitergeleitet werden, die den Gemeinschaftstarif anwenden. Für das Jahr 2014 wird auf Empfehlung der VRR AöR die Alternative B gewählt, welche die Gewährung der Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs vorsieht. Zudem wird vorgesehen, dass der Landrat ab dem Jahr 2015 jährlich über die Entscheidung zwischen den zur Verfügung stehenden Alternativen entscheidet, basierend auf einer jährlichen schriftlichen Empfehlung der VRR AöR.
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