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Berichtsvorlage

Finanzielle Zuwendung der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2012 / 2013

2013/091 30.07.2013

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage Nummer 2013/091 dient der Erfüllung der Informationspflicht gegenüber dem Sozial- und Gesundheitsausschuss. Gemäß einem Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 1979 ist die Verwaltung dazu verpflichtet, jährlich über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu berichten.

Der Sachverhalt beschreibt, dass der Kreis in der Vergangenheit zahlreiche Fördermaßnahmen initiiert und durchgeführt hat, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Diese Maßnahmen erfolgten teilweise auf Anregung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Im weiteren Verlauf wurden diese Förderungen teilweise von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder fortgeführt. Als Folge dieser Entwicklung wurde die Kreisumlage gesenkt.

Mit der vorliegenden Vorlage wird die Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen für den Berichtszeitraum 2012/2013 zur Kenntnis gegeben. Die Dokumentation umfasst die Mittel, die von den Kommunen im Kreis an die Träger der freien Wohlfahrtspflege im genannten Zeitraum bereitgestellt wurden.

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