Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte am Zustandekommen der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen 2014 des Kreises Recklinghausen

2013/140 31.10.2013 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß der Kreisordnung NRW liegt dem Kreisausschuss die Beschlussvorlage 2013/140 zur Kenntnisnahme der gemeinsamen Stellungnahme der kreisangehörigen Städte zur Haushaltssatzung und deren Anlagen für das Jahr 2014 vor. Die Städte haben im Rahmen des Verfahrens dargelegt, dass zusätzliche Ausgaben aus der LWL-Umlage sowie aus dem Sozialhaushalt über die Kreisumlage weitergegeben werden, ohne dass eigene Einsparungen zur Reduzierung des Umlagebedarfs generiert werden. Dies verhindere eine vollständige Umsetzung der für das Jahr 2014 avisierten Senkung der Kreisumlage. Zudem wird auf einen gestiegenen Umlagebedarf in den Jahren 2015 bis 2021 verwiesen, der die Haushaltssanierungspläne der Kommunen beeinträchtigen könne.

Die Kreisverwaltung vertritt den Standpunkt, dass die Forderungen der Städte nicht erfüllt werden können, da kein ausreichendes Einsparpotenzial vorhanden ist, um die Kreisumlage auf das für 2014 prognostizierte Niveau zu senken. Der ausgewiesene Mehrbedarf der veranschlagten Kreisumlage von 356,5 Mio. Euro gegenüber der Finanzplanung für 2013 resultiere primär aus der erhöhten LWL-Umlage und den gestiegenen Soziallasten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bedarf für 2014 dennoch etwa 7,5 Mio. Euro unter dem Niveau des Jahres 2013 liegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreistag die Stellungnahme zur Kenntnis nimmt und etwaige Einwendungen der Städte zurückweist.

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