Jahresrechnung 2003 und Entlastung des Landrates
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/008 befasst sich mit der Abnahme der Jahresrechnung 2003 sowie der Erteilung der Entlastung für den Landrat. Grundlage für die Vorlage ist der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 10. November 2004 sowie die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 1. Dezember 2004. Letztere wird in Verbindung mit dem genannten Bericht als Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Sinne der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewertet.
Die Prüfung der Jahresrechnung hat ergeben, dass keine besonderen Mängel vorliegen, die der Entlastung entgegenstehen würden. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kreistag die vom Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresrechnung 2003 abnimmt und dem Landrat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Entlastung erteilt.
Der weitere Verfahrensweg sieht vor, dass die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt, während die Abnahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags in öffentlicher Form stattfinden. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss.
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