Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an den Kreisausschuss / Kreistag über die Erweiterung der ''Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt''

14/011 14.11.2005

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Dienstanweisung für das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Recklinghausen vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Integration neuer gesetzlicher Vorgaben aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, das am 1. März 2005 in Kraft getreten ist.

Gemäß der neuen Rechtslage müssen Vergaben von Aufträgen sowie Vermögensveräußerungen, die einen Wert von 200.000 Euro überschreiten, sowohl dem Rechnungsprüfungsamt als auch der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Aufgabenkatalog der Dienstanweisung unter der neuen Ziffer 7.2 um die Überwachung dieser Meldepflichten zu ergänzen. Da das Rechnungsprüfungsamt ohnehin Kenntnis von diesen Vorgängen erhält, übernimmt die Behörde die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anzeigepflichten zu kontrollieren.

Im Zuge dieser Erweiterung wird die gesamte Dienstanweisung neu gefassten, wobei die bestehenden Ziffern des Abschnitts zum Geschäftsgang entsprechend umgestellt werden. Die Neuregelung ist auf den 1. Januar 2006 festgesetzt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag, die entsprechende Erweiterung und die Neufassung der Dienstanweisung zu beschließen.

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