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Beschlussvorlage

Jahresrechnung 2004 und Entlastung des Landrats

14/012 14.11.2005

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/012 befasst sich mit der Abnahme der Jahresrechnung 2004 sowie der Erteilung der Entlastung für den Landrat. Grundlage der Vorlage ist der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15. November 2005 sowie die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 5. Dezember 2005. Letztere gilt in Verbindung mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes als Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass keine besonderen Mängel vorliegen, die der Entlastung entgegenstehen würden. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Kreistag die geprüfte Jahresrechnung 2004 abnimmt und dem Landrat die Entlastung gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen erteilt.

Während die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss gemäß der Geschäftsordnung für den Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung stattfand, ist die Abnahme der Jahresrechnung sowie die Erteilung der Entlastung in den Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags als öffentlicher Vorgang vorgesehen. Die Vorlage wurde im Rechnungsprüfungsausschuss einstimmig mit dem vorgeschlagenen Beschluss beraten.

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